16. November 2009 Ratsfraktion

Bäderlandschaft: Kinder- und Jugendbeteiligung muss stattfinden!

Zur Beschlussvorlage „Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel / Prüfauftrag Zentralbad“ (TOP 25 der Sitzung der Kieler Ratsversammlung am 19.11.2009) sowie zu dem darauf bezogenen Änderungsantrag von SPD und Grünen aus dem Finanzausschuss erklärt der sportpolitische Sprecher der Ratsfraktion DIE LINKE, Ratsherr Florian Jansen:

„Erst auf ihrer Sitzung am 17.9.2009 hat die Ratsversammlung – auch mit den Stimmen von SPD und Grünen – beschlossen, eine Zukunftswerkstatt mit Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Stadtteilen durchzuführen, um den Bestimmungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung nach § 47 f Gemeindeordnung gerecht zu werden.

Die Ergebnisse dieser Zukunftswerkstatt sollten in die Entscheidung über die Kieler Bäderlandschaft einfließen. 

Mit der jetzt vorgelegten Beschlussvorlage und den Änderungen von SPD und Grünen dazu würde diese Zukunftswerkstatt überflüssig.

Stadtverwaltung und diese Kooperation aus SPD und Grünen wollen schon jetzt die Entscheidung für die Schließung von Lessinghalle und der Schwimmhalle Gaarden sowie für den Bau eines Zentralbades mit einem 50m Schwimmbecken treffen.

Indirekt wollen sie auch die Schließung des Freibades Katzheide schon jetzt beschließen lassen, denn ein für die Landeshauptstadt Kiel kostenneutraler Betrieb dieser Einrichtung ist absolut unrealistisch.

Die Kinder und Jugendlichen der Landeshauptstadt können dann in einer Zukunftswerkstatt höchstens noch über die Fassadengestaltung des zukünftigen Zentralbades mitentscheiden. Das hat nichts mehr mit der Kinder- und Jugendbeteiligung zu tun, wie sie § 47 f Gemeindeordnung verpflichtend vorschreibt.

Wieder einmal zeigen SPD und Grüne, was sie von BürgerInnenbeteiligung im Allgemeinen, Kinder- und Jugendbeteiligung im Besonderen, aber auch vom Wert ihrer eigenen Beschlüsse halten: gar nichts!

Der einzig richtige Weg, mit dieser Beschlussvorlage umzugehen ist die Zurückstellung, bis die von der Ratsversammlung beschlossene und durch die Gemeindeordnung vorgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat.“