18. Oktober 2009 Ratsfraktion

Große Anfrage zur Umsetzung der geänderten Mietobergrenzen

Zur Kieler Ratsversammlung im Oktober 2009 hat der Vorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE, Ratsherr Florian Jansen, eine Große Anfrage zu dem Thema „Theoretische und praktische Umsetzung der neuen Mietobergrenzen“ (Dr. 0813/2009) eingebracht.

Zum Hintergrund: Die Kieler Ratsversammlung hat im Mai 2009 auf der Grundlage eines Ursprungsantrags der Ratsfraktion DIE LINKE für SGB-Leistungsempfänger eine „Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)“ beschlossen.

Dazu Jansen: „Mit der Umsetzung dieser neuen Mietobergrenzen ist seither die ARGE Kiel befasst, die den Betroffenen allerdings lediglich Bescheide unter Vorbehalt ausstellt und über ihre Rechtsvertreter vor den Sozialgerichten weiterhin nach Regelungen strebt, die wieder zu Lasten der Ärmsten der Armen in unserer Gesellschaft gehen würden.“

Deshalb stellt Ratsherr Jansen Fragen nach der Berechnung der abstrakten Mietobergrenzen, den Kosten und des weiteren rechtlichen Vorgehens sowie der konkreten Anwendung in der Verwaltungspraxis und der Erhebung von entsprechendem statistischen Datenmaterial.

Zudem kritisiert Jansen, dass von der ARGE Kiel in den anhängigen Verfahren weiterhin die Rechtsauffassung vertreten wird, die Mietobergrenzen von 1991 würden die sozialrechtlichen Angemessenheitsgrenzen auch im Jahre 2009 noch zutreffend wiedergeben.

Dazu Jansen: „Nicht nur als Ratsherr, sondern auch an den Informationsständen als Landtagskandidat im Wahlbezirk Kiel-Nord bin ich von zahlreichen Betroffenen angesprochen worden, die ebenso wie die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Aufklärung und Rechtssicherheit haben.“