Zum Beschluss der Ratsversammlung zur Anpassung der Mietobergrenzen (TOP 26) erklärt der Vorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE, Florian Jansen:
"Nachdem die Ratsfraktion DIE LINKE bereits in der Ratsversammlung im Januar 2009 den Antrag gestellt hat, die Mietobergrenzen für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII endlich an die aktuelle Mietpreisentwicklung in Kiel anzupassen, ist die Ratsversammlung in ihrer heutigen Sitzung dieser Forderung nachgekommen.
Die Kieler Mietobergrenzen entsprechen nun endlich wieder dem, was die Sozialgerichte in ihrer Rechtsprechung schon seit langem als angemessen beurteilen. Jetzt müssen Kieler Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nicht mehr zuerst den Rechtsweg beschreiten, um angemessene Mieten anerkannt zu bekommen.
Gleichzeitig gehört mit dem heutigen Beschluss auch die grundgesetzlich verbotene Differenzierung nach dem Baualter der Vergangenheit an. In Zukunft wird in Kiel niemand mehr nur aufgrund des Baualters seiner Wohnung benachteiligt werden.
Leider kann - wie auch im Fall der nicht in voller Höhe anerkannten Kosten für Klassenfahrten - nicht davon ausgegangen werden, dass das Jobcenter Kiel die betroffenen LeistungsempfängerInnen über die Änderungen ihrer Ansprüche der ARGE gegenüber selbst informiert und die entsprechenden Bescheide unbürokratisch anpasst.
Darum sind jetzt alle LeistungsempfängerInnen, die bisher aus eigener Tasche zu Zuzahlungen für ihre Mietkosten gezwungen wurden, gut beraten, schnellstmöglich von sich aus Änderungsanträge zu stellen."