Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass jeder/jede LeistungsempfängerIn SGB II und SGB XII in Kiel im Dezember diesen Jahres eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 100 € erhält. Begründung: Um LeistungsempfängerInnen nach SGB II und SGB XII eine angemessene Teilhabe am Weihnachtsfest zu ermöglichen, ist eine einmalige... Mehr...
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