Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass jeder/jede LeistungsempfängerIn SGB II und SGB XII in Kiel im Dezember diesen Jahres eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 100 € erhält.
Begründung:
Um LeistungsempfängerInnen nach SGB II und SGB XII eine angemessene Teilhabe am Weihnachtsfest zu ermöglichen, ist eine einmalige Weihnachtsbeihilfe nötig.