Antrag:
Kleine Anfrage
An den Betonsockeln der abgebauten Bänke in der Bielenbergstraße (Höhe Bielenbergstraße 40) ist es in der Vergangenheit bei Dunkelheit mehrfach zu Unfällen von FußgängerInnen und RadfahrerInnen gekommen.
1) Gibt es ein Konzept für den weiteren Umgang mit in Gaarden abgebauten Parkbänken?
2) Für welche Sockel schlägt die Verwaltung durch farbliche Markierung oder bauliche Maßnahmen eine Entschärfung des Gefahrenpotentials für PassantInnen vor?
Drucksache 1026/2008
Abgebaute Parkbänke in Gaarden - Unfallgefahren der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 06.11.08 zur Ratsversammlung am 20.11.2008
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.11.08 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt
Vorbemerkung:
In der in der Antwort zur 1. Frage beschriebenen jahrzehntelangen Praxis mit vorübergehend nur vorhandenen Betonsockeln ist kein einziger Fall eines Unfalles bekannt. Dies gilt auch für die vor dem Grundstück Bielenbergstraße 40 stehende Bank, was durch eine Auskunft des zuständigen 4. Polizeireviers und des Verkehrsunfalldienstes bestätigt wird.
Frage 1: | Gibt es ein Konzept für den weiteren Umgang mit in Gaarden abgebauten Parkbänken? |
Antwort: | Ein besonderes Konzept für den Umgang mit in Gaarden abgebauten Parkbänken gibt es nicht. Stadtweit gilt, dass sämtliche aufgestellten Bänke regelmäßig einer Wartung unterzogen werden. Sofern notwendige Instandsetzungs- oder Ausbesserungsarbeiten nicht an Ort und Stelle vorgenommen werden können, werden die Sitzelemente entfernt. Dabei wird darauf geachtet, dass vor Ort nicht alle Bänke gleichzeitig demontiert werden. Nach erfolgten Arbeiten werden die Elemente wieder montiert. Wenn Parkbänke ersatzlos entfernt werden, schließt dies die Sockel mit ein. |
Frage 2: | Für welche Sockel schlägt die Verwaltung durch farbliche Markierung oder bauliche Maßnahmen eine Entschärfung des Gefahrenpotentials für PassantInnen vor? |
Antwort:
| Da sich die Bänke überwiegend am Wegesrand befinden und die Betonsockel über eine nicht zu übersehende Größe verfügen, sieht die Verwaltung allenfalls dann einen besonderen Sicherungsbedarf, wenn entweder der Weg sehr schmal ist oder der Aufstellort den Verkehrsfluss behindert. |
Peter Todeskino
Bürgermeister