Der Antrag wird auf Vorschlag von Ratsfrau J ü r g e n s e n (FDP) mit Mehrheit zur endgültigen Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss überwiesen
– bei Gegenstimmen der Ratsfraktion DIE LINKE
Betreff: Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats
1.) Die Landeshauptstadt Kiel richtet einen regelmäßig tagenden Kinder- und Jugendbeirat ein, in dem Kinder und Jugendliche über Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, beraten können.
2.) Der Kinder- und Jugendbeirat erhält zu Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, Rede- und Antragsrecht in der Ratsversammlung.
3.) Die Landeshauptstadt Kiel richtet analog zu den Ortsbeiräten regelmäßig tagende Kinder- und Jugend-Ortsbeiräte ein, in denen Kinder und Jugendliche über Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, beraten können.
4.) Die Kinder- und Jugend-Ortsbeiräte erhalten zu Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, Rede- und Antragsrecht in den entsprechenden Ortsbeiräten.
Begründung:
§ 47 f der Gemeindeordnung verpflichtet die Landeshauptstadt Kiel, bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise zu beteiligen. Hierzu muss die Landeshauptstadt Kiel über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
Beschlüsse:
09.10.2008 Ratsversammlung
Auf Antrag von Ratsfrau J ü r g e n s e n (FDP) mit Mehrheit zur endgültigen Beschlussfassung in
den Jugendhilfeausschuss überwiesen – bei Gegenstimmen der Ratsfraktion DIE LINKE