Keine Ein-Euro-Jobber im pädagogischen Bereich
Antrag:
Die Landeshauptstadt Kiel setzt keine Ein-Euro-Jobber im pädagogischen Bereich ein.
Begründung:
Jede Tätigkeit in pädagogischen Einrichtungen ist Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und somit pädagogisch. Die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Emphatie. Diese Gebiete sind Teile der pädagogischen Ausbildung.Menschen ohne pädagogische Ausbildung haben diese Voraussetzungen nicht.
Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Der Staat muss den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen (staatliches Wächteramt). Wenn sich der Staat aus dieser Aufgabe distanziert, wie bei der Beschäftigung von Ein-Euro –Jobbern im pädagogischen Bereich, wird auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen keine Rücksicht genommen.