11. September 2008 Florian Jansen

Mangelnde Diskretion im Kieler Jobcenter

Anfrage:

Betreff: Mangelnde Diskretion im Kieler Jobcenter

  1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass durch die derzeitig fehlende räumliche Abgrenzung zwischen Beratungs- und Warteraum und somit nicht–vertrauliche Behandlung der Angelegenheiten der „Kunden“ der Arbeitsagentur z.B. im Jobcenter Kiel, Saarbrückenstraße 147-149, 24113 Kiel, die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, sowie (insbesondere durch die stigmatisierende Wirkung durch die öffentliche Behandlung privater Probleme) die Würde der Betroffenen verletzt werden?
  2. Falls ja, welche Maßnahmen plant die Verwaltung um diesen Zustand, zu dem Beschwerden von Betroffenen vorliegen, zu beheben?

 

Ratsherr Florian Jansen

Stadtrat Möller     Kiel, 16.09.2008

Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit,

Wohnen, Schule und Sport

Antwort auf die Kleine Anfrage

Drucksache 0756/2008

Mangelnde Diskretion im Kieler Jobcenter

des Ratsherrn Florian Jansen (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 09.09.2008 zur Ratsversammlung am 18.09.2008

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 18.09.2008 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass durch die derzeitig fehlende räumliche Abgrenzung zwischen Beratungs- und Warteraum und somit nicht-vertrauliche Behandlung der Angelegenheiten der „Kunden“ der Arbeitsagentur z. B. im Jobcenter Kiel, Saarbrückenstraße 147-149, 24113 Kiel, die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes sowie (insbesondere durch die stigmatisierende Wirkung durch die öffentliche Behandlung privater Probleme) die Würde der Betroffenen verletzt werden?

Antwort:

Nein.

Die Einhaltung des Datenschutzes obliegt der Geschäftsführung des Jobcenters Kiel und nicht der Verwaltung.

Die Belange des Datenschutzes sind zentrales Thema im Jobcenter Kiel. Der Schutz der persönlichen Daten der Kunden ist ein integrativer Bestandteil bei der Aufgabenerledigung und orientiert sich an den ablaufenden Prozessen der unterschiedlichen Geschäftsbereiche.

Das Jobcenter Kiel im Sozialzentrum Süd verfügt über eine räumliche Abgrenzung zwischen Beratungs- und Warteraum.

Die Beratung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich in den hinter dem Tresen liegenden Büros durchgeführt.

Lediglich die Klärung des Anliegens wird am Tresen vorgenommen. Um dort einen Schutz der persönlichen Daten zu gewährleisten, erfolgt nur eine einzelne Vorsprache von Bürgerinnen und Bürgern. Die besetzten Arbeitsplätze der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen weit auseinander, so dass auch ein Mithören weitestgehend ausgeschlossen wird. Sollten Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen dort nicht vorbringen wollen, kann es auch in einem der dahinterliegenden Büros aufgenommen werden.

Darüber hinaus sind zwischen der Wartezone und den Plätzen am Empfangstresen hochwertige Schallschutzwände aufgestellt worden, die empfangstresenseitig zusätzlich mit großen Pflanzen bestückt wurden. Damit ist nicht nur ein Hörschutz, sondern auch ein Sichtschutz gegeben.

In den anderen Jobcentern sind im Rahmen der baulichen Gegebenheiten entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Frage 2:

Falls ja, welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um diesen Zustand, zu dem Beschwerden von Betroffenen vorliegen, zu beheben?

Antwort:

Siehe Antwort zu 1.

gez. Adolf-Martin Möller