Antrag
Betreff: Mietobergrenzen (MOG) in Kiel
Dies Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel wird aufgefordert, bis zur Sitzung der Ratsversammlung im November 2008 einen Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen:
1.) Wie viele ALG II-Bezieher sind vom Jobcenter Kiel /ARGE Kiel zur Jahresmitte bzw. zum Jahresende 2006, 2007 und 2008 aufgefordert worden, ihre Unterkunftskosten durch Wohnungswechsel oder –tausch, Untervermietung oder Mietverhandlungen auf die für die Stadt definierten Mietobergrenzen zu senken?
2.) Wie viele Menschen des o.g. Personenkreises haben in diesen Halbjahreszeiträumen keine Abstriche am ALG-II Regelsatz als Existenzminimum machen können und sind in der Folge zum Umzug in welche Kieler Stadtteile (in prozentualer Angabe) veranlasst worden?
3.) Wie viele Menschen des o.g. Personenkreises haben in diesen Halbjahreszeiträumen keine günstigere Wohnung finden können und müssen nun die Differenz zwischen ihrer Tatsächlichen Miete und der städtischen Mietobergrenze aus ihrem am ALG-II Regelsatz zahlen? Wie hoch sind diese Zuzahlungen in jedem Einzelfall sowie im Durchschnitt?
4.) Mietobergrenztabelle und das Vorgehen des Jobcenters Kiel/ ARGE die Kriterien der Bundessozialgerichts-Urteile vom 07.11.2006, dass die Anwendung von tabellarischen pauschalierten Höchstbeträgen für die jeweiligen Einzelfälle keine valide Basis bildet (B 7b AS 10/06 R, Punkt 24) sowie dass die o.g. Personen „tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können“ (B 7b AS 18/06 R, Punkt 22) ?
Begründung:
Die restriktive Praxis des Jobcenters Kiel/ ARGE Kiel gegenüber ALG II-BezieherInnen hinsichtlich der Mietobergrenzen hat zu zahlreichen unzumutbaren Härten geführt.
Durch die überfällige Vorlage von entsprechendem Datenmaterial zu diesem Problemkomplex sollen die Auswirkungen auf die städtische Wohnungspolitik sowie die Vereinbarkeit auch der 2008 modifizierten Praxis mit der gültigen Rechtsprechung untersucht werden können.
Beschlüsse:
18.09.2008 Ratsversammlung
Auf Antrag von Ratsherrn Schulz (SPD-Ratsfraktion) wird der Antrag mit den Stimmen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und Ratsfrau Danker (SSW) mit Mehrheit in den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
– bei Gegenstimmen von CDU und Ratsherrn Gutsche (NPD).