Antrag:
Ergänzungsantrag zu TOP 10.2
Nach dem 2. Satz des Antragstextes wird eingefügt:
Das Konzept für ein Integrationsmonitoring soll neben quantitativen Maßstäben zur Erfassung von Integration und entsprechenden Misserfolgen und Erfolgen auch qualitative Bewertungskriterien mit Vorschlägen zu den dafür zuständigen Instanzen umfassen, die dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung:
Integrationsmonitoring soll über die bloße Aufzählung von Projekten, statistische Datenerhebungen und Kategorisierungen unter verschieden Aspekte hinausgehen, wie es noch in den meisten Kommunen praktiziert wird.
Um mehr als den effizienten Kapitaleinsatz in sozialer Arbeit oder den Rückfluss der eingesetzten Fördermittel zu messen, ist eine inhaltliche Bewertung der Methoden und Kriterien erforderlich, denn was ein Finanzpolitiker als misslungen einschätzt, kann für einen Betroffenen (über)lebensnotwendig sein.
Auch die mit Integrationsmonitoring befassten WissenschaftlerInnen halten intensive Schulung von dabei eingesetzten MitarbeiterInnen für dringend erforderlich, so dass die Einbeziehung von dafür nicht qualifizierten Institutionen oder der (vor allem gesetzeswidrige) Einsatz von 1-Euro-Jobbern in diesem Bereich auszuschließen ist.