10. Februar 2009 Ratsfraktion

Prozesse der Landeshauptstadt Kiel um Kosten der Unterkunft

Antrag:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel legt der Ratsversammlung am 19.03.2009 einen Bericht zu folgenden Fragen vor:

1.)Wie viel Prozesse hat die Landeshauptstadt Kiel bzw. ARGE Kiel mit BezieherInnen von Leistungen der SGB II und SGB XII um das Thema Mietobergrenzen/ Kosten der Unterkunft seit Einführung der Hartz IV-Gesetze (nach Jahren gegliedert) geführt?

2.) Wie hat sich die „Erfolgsquote“  der Landeshauptstadt Kiel dabei entwickelt?

3.) Welche finanziellen Auswirkung hat dies durchschnittlich für die KlägerInnen bzw. für die Stadt und ihren Haushalt gehabt (gegliedert nach den strittigen Mietmonatsbeträgen und den Prozesskosten) ?

Begründung:

Die Rechtmäßigkeit der in Kiel angewandten Mietobergrenzen ist seit längerem in Frage gestellt und wird gegenwärtig (u.a. auf Grundlage der Drucksache 0032/2009) überprüft.

Damit abgesehen von den Interessen der Betroffenen auch der Stadt weder wachsender finanzieller Schaden noch ein tiefgreifender Imageverlust entsteht, ist eine unverzügliche Bestandsaufaufnahme der bereits durchgeführten Prozesse erforderlich.

Auf dieser Grundlage kann die Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der momentanen Praxis überprüft und frühzeitig korrigiert werden.

Jenseits des aktuellen OB-Wahlkampfes wird diese Dringlichkeit durch die Äußerungen des Kandidaten Herrn Albig auf seiner Homepage (zuletzt am 08.02.2009) gestützt.