Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Antworten auf folgende Fragen bis zur Ratsversammlung am 14. Mai 2009 vorzulegen:
1. Bei wie vielen anspruchsberechtigten AntragsstellerInnen hat das Jobcenter Kiel entgegen geltender Rechtsprechung die Anträge auf Übernahme der Kosten für Klassenfahrten nicht in der tatsächlich anfallenden Höhe anerkannt?
2. In wie vielen dieser Fälle haben die Betroffenen Widerspruch gegen diese Entscheidungen eingelegt?
3. Auf welche Weise hat die Stadtverwaltung bzw. die ARGE die potenziell Betroffenen über eine Pressenotiz hinaus aktiv und individuell über ihre Anspruchsberechtigung informiert und hat gewährleistet, dass diese ihre Rechte z.B. auf Widerspruch fristgerecht wahrnehmen können?
4. Wie plant die ARGE bzw. die Stadtverwaltung in den Fällen, in denen fehlerhafte Bescheide ergangen sind und in denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, Abhilfe zu schaffen?
Begründung:
Bereits im April 2007 teilte die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage mit, dass die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von Kindern aus hilfebedürftigen Familien in der tatsächlichen anfallenden Höhe von den Kommunen zu tragen seien (Drucksache 16/5182).
Am 13. November 2008 bestätigte das Bundessozialgericht diese Auffassung der Bundesregierung.
Dennoch wurde in Kiel auch deutlich nach dem 13. November 2008 – entgegen geltender Rechtsprechung – noch Anträgen von Hilfebedürftigen auf Übernahme der Kosten für Klassenfahrten nicht in voller Höhe entsprochen und stattdessen wurden pauschalisierte Beträge ausgezahlt.
Bisher hat das Jobcenter lediglich auf Befragen durch die Kieler Nachrichten in einem Artikel vom 16. Februar 2009 zu diesem Missstand Stellung genommen, anstatt die potenziell Betroffenen beispielsweise direkt anzuschreiben. Daher besteht Anlass zu der Befürchtung, dass viele der Betroffenen – zumal sich diese Personengruppe selten ein Abonnement der Kieler Nachrichten leisten kann – noch gar nicht wissen, dass Sie noch weitere Ansprüche gegenüber dem Jobcenter geltend machen können.
Die ersten drei der gestellten Fragen waren inhaltlich bereits Teil einer Kleinen Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE, wurden bei deren Beantwortung (Drucksache 0170/2009) jedoch leider übergangen. Daher werden sie in präzisierter Form noch einmal gestellt.