13. September 2009 Ratsfraktion

Friedhofssatzung

Antrag: 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. November 2009 eine aktualisierte Fassung der Kieler Friedhofssatzung vorzulegen, in der die besonderen Bedingungen des islamischen Friedhofs berücksichtigt werden. 
 
Begründung: 

Seit dem Jahr 2000 ist auf einer separaten Erweiterungsfläche des Ostfriedhofes der islamische Friedhof in Betrieb, um den besonderen Bestattungsvorschriften des Islam Rechnung zu tragen.

Allerdings wurde es bisher versäumt, die Friedhofssatzung entsprechend anzupassen, so dass einerseits die im Islam vorgeschriebenen und auf dem islamischen Friedhof praktizierten sarglosen Bestattungen im Widerspruch zur Friedhofssatzung stehen und andererseits die besonderen Gestaltungsvorschriften für Grabstätten von Menschen islamischen Glaubens (z.B. Verbot von schmiedeeisernen Ornamenten) nicht geschützt sind. Die Friedhofssatzung ist entsprechend anzupassen.