13. September 2009 Ratsfraktion

Mobilitäts-Ticket

Antrag: 

Die Stadt Kiel führt ein Mobilitätsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb der Landeshauptstadt Kiel ein. Der Preis dieses Tickets entspricht der Höhe des für Mobilität vorgesehenen Anteils im ALG-II.

Nutzungsberechtigt sind BezieherInnen von Transferleistungen nach SGB II oder SGB XII, BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von wirtschaftlicher Jugendhilfe nach SGB VIII, WohngeldempfängerInnen und BezieherInnen von Kindergeldzuschlag. 

Begründung: 

Mobilität ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit ein Grundrecht. Sämtliche Eigenbeteiligungsstufen, die die Verwaltung aufgrund des Antrages „Ermäßigungsausweis“ (Drucksache 0566/2009) zu überprüfen hat, liegen über dem für Mobilität vorgesehenen Anteil im ALG-II. Es liegt in der Verantwortung der Landeshauptstadt Kiel, dafür zu sorgen, dass ihre BürgerInnen, die sich im Leistungsbezug befinden, mit den darin für Mobilität vorgesehenen Mitteln die Kosten für ihre Mobilität in ihrem Lebensumfeld auch bestreiten können.