Antrag:
1. Wann ist mit der Vorlage der endgültigen Kalkulation über die Kosten einer kostenfreien Monatskarte für Kinder bis zum 10. Lebensalter, einer Monatskarte für SchülerInnen und Azubis mit einer Eigenbeteiligung von 15,-, bzw. 20 €, einer Monatskarte für alle übrigen Personen mit Anrecht auf den Kiel-Pass mit einer Eigenbeteiligung von 25, bzw. 30 € bei Nutzungsquoten von 30, 70 und 100% zu rechnen?
2. Sind der Verwaltung inzwischen eventuelle Zuschussmöglichkeiten durch den Bund oder das Land für solche Vergünstigungen für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach SGB II bzw. SGB XII bekannt?
3. Falls eine Ermittlung solcher Zuschussmöglichkeiten kurzfristig nicht möglich ist, in welchem Zeitrahmen wäre sie möglich?
Antwort auf die Kleine Anfrage
Mobilitätsticket
des Ratsherrn Stefan Rudau (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 12.05.2010 zur Ratsversammlung am 20.05.2010
Frage 1: | Wann ist mit der Vorlage der endgültigen Kalkulation über die Kosten einer kostenfreien Monatskarte (für Kinder bis zum 10. Lebensjahr, einer Monatskarte für SchülerInnen und Azubis mit einer Eigenbeteiligung von 15,- € bzw. 20,- €, einer Monatskarte für alle übrigen Personen mit Anrecht auf den Kiel-Pass mit einer Eigenbeteiligung von 25,- € bzw. 30,- € bei Nutzungsquoten von 30, 70 und 100 % zu rechnen? |
Antwort: | Im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit wurden vom zuständigen Eigenbetrieb Beteiligungen erste Berechnungen über die Höhe der Kosten der Einführung eines Mobilitätstickets vorgestellt. Diese erste Einschätzung wurde zwischenzeitlich konkretisiert. Die Ergebnisse dieser neuen Berechnungen befinden sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist, wird das Ergebnis der Selbstverwaltung rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen bekannt gegeben. |
Frage 2: | Sind in der Verwaltung inzwischen eventuelle Zuschussmöglichkeiten durch den Bund oder das Land für solche Vergünstigungen für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII bekannt? |
Antwort: | Solche Zuschussmöglichkeiten sind der Verwaltung bisher nicht bekannt. |
Frage 3: | Falls eine Ermittlung solcher Zuschussmöglichkeiten kurzfristig nicht möglich ist, in welchem Zeitrahmen wäre sie möglich?F |
Antwort: | Die Verwaltung wird Ermittlungen über eventuelle Zuschussmöglichkeiten durchführen. Das Ergebnis dieser Recherche wird der Selbstverwaltung mitgeteilt. |