18. Februar 2010 Interfraktioneller Antrag

Leitbild und Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

Die Ratsversammlung möge beschließen:

  1. Zur Analyse sowie zur Aktualisierung des Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung (Beschluss der Ratsversammlung vom 15.11.2007, Drucksache 1083/2007) wird eine Projektgruppe eingesetzt.

  2. Die Projektgruppe soll auf der Grundlage des vorhandenen Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung prüfen, ob und inwiefern Anpassungen und Veränderungen der dort getroffenen Aussagen erforderlich sind. Maßstab für die Prüfung sind die UN-Standardregeln (gute behindertenpolitische Planung nach der AGENDA 22 der EU). Ziel ist weiterhin die Herausgabe des Leitbildes und der Örtlichen Teilhabeplanung in verständlicher Sprache.
  1. Die Projektgruppe besteht aus 3 Vertreter/innen des Beirates für Menschen mit Behinderung, 3 Vertreter/innnen der Verbände, 2 Vertreter/innen von Selbsthilfegruppen sowie 2 Vertreter/innen der Anbieter von Leistungen. Aus den Fraktionen kann jeweils 1 Vertreter/in Mitglied werden, möglich auch durch Entsendung eines bürgerlichen Mitglieds. Die Verwaltung entsendet 2 Vertreter/innen, übernimmt den Vorsitz und die Geschäftsführung. Die Mitglieder der Projektgruppe werden in der nächstmöglichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit nach vorheriger Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung gewählt. Sie soll ihre Arbeit bis zum Ende des Jahres 2010 abschließen. Die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse findet für die Arbeit der Projektgruppe entsprechend Anwendung.
  1. Vor Beschlussfassung in der Ratsversammlung über das aktualisierte Leitbild und die Örtliche Teilhabeplanung ist der Beirat für Menschen mit Behinderung zu beteiligen. In geeigneter Weise ist auch die Öffentlichkeit einzubeziehen.

Begründung:

 

Nach dem Beginn des Diskussionsprozesses über die Erarbeitung eines Leitbildes und einer Örtlichen Teilhabeplanung im Jahre 2006 und der Einsetzung einer Projektgruppe (Beschluss der Ratsversammlung vom 13.01.2006, Drucksache 0064/2006) sind mittlerweile mehr als vier Jahre vergangen. Es ist daher an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und zu analysieren, auf welchen Feldern das Leitbild und die Örtliche Teilhabeplanung bereits gegriffen hat und auf welchen neuer Regelungsbedarf besteht. Weiterhin ist es erforderlich zu prüfen, inwiefern Anpassungen und Veränderungen vorgenommen werden müssen. Maßstab soll dabei das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen sein, das von der EU konkretisiert wurde.

Deshalb soll eine Projektgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderung, der Interessenverbände, der Selbsthilfegruppen, der Leistungsanbieter und der Politik eingesetzt werden. Die Zusammensetzung orientiert sich an der im Jahr 2006 eingesetzten Projektgruppe. Da der Ratsversammlung nunmehr sechs Fraktionen angehören, ist auch  die Zahl der Vertreter/innen der Betroffenen angemessen (um zwei) zu erhöhen.

Aufgabe der Projektgruppe soll darüber hinaus sein zu prüfen, wie das Leitbild und die Örtliche Teilhabeplanung in verständlicher Sprache herausgegeben werden kann.

Vor der Beschlussfassung durch die Ratversammlung soll die Öffentlichkeit  in geeigneter Weise einbezogen werden. Das kann beispielsweise durch eine Veranstaltung geschehen. Die Beteiligung des Beirates versteht sich von selbst.  

 

  1. Zur Analyse sowie zur Aktualisierung des Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung (Beschluss der Ratsversammlung vom 15.11.2007, Drucksache 1083/2007) wird eine Projektgruppe eingesetzt.
  2. Die Projektgruppe soll auf der Grundlage des vorhandenen Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung prüfen, ob und inwiefern Anpassungen und Veränderungen der dort getroffenen Aussagen erforderlich sind. Maßstab für die Prüfung sind die UN-Standardregeln (gute behindertenpolitische Planung nach der AGENDA 22 der EU). Ziel ist weiterhin die Herausgabe des Leitbildes und der Örtlichen Teilhabeplanung in verständlicher Sprache.
  3. Die Projektgruppe besteht aus 3 Vertreter/innen des Beirates für Menschen mit Behinderung, 3 Vertreter/innnen der Verbände, 2 Vertreter/innen von Selbsthilfegruppen sowie 2 Vertreter/innen der Anbieter von Leistungen. Aus den Fraktionen kann jeweils 1 Vertreter/in Mitglied werden, möglich auch durch Entsendung eines bürgerlichen Mitglieds. Die Verwaltung entsendet 2 Vertreter/innen, übernimmt den Vorsitz und die Geschäftsführung. Die Mitglieder der Projektgruppe werden in der nächstmöglichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit nach vorheriger Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung gewählt. Sie soll ihre Arbeit bis zum Ende des Jahres 2010 abschließen. Die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse findet für die Arbeit der Projektgruppe entsprechend Anwendung.
  4. Vor Beschlussfassung in der Ratsversammlung über das aktualisierte Leitbild und die Örtliche Teilhabeplanung ist der Beirat für Menschen mit Behinderung zu beteiligen. In geeigneter Weise ist auch die Öffentlichkeit einzubeziehen.

Abstimmung: Einstimmig