Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten nach dem aktuellen Mietspiegel 2010 neu zu berechnen gemäß Ratsbeschluss zur Dr. 0384/2009, der die aktuelle Berechnungsvariante des Sozialgerichts Schleswig zugrunde legt.
Begründung:
Am 11.04.2011 hat der 11. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts mehrere Berufungen des Jobcenters Kiel gegen Urteile des Sozialgerichts Schleswig über die Festlegung höherer Mieten für Leistungsberechtigte zurückgewiesen.
Eine Revision beim Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen.
Hiermit entfällt die Klausel in Dr. 0384/2009, der Beschluss sei nur vorbehaltlich gültig, bis es zu einer Bestätigung durch das Schleswig-Holsteinernische Landessozialgericht kommt – diese Bestätigung liegt nun vor.
Insofern sind alle Bescheide, in denen noch die alte Mietobergrenze mit der Berechnung nach dem Mietspiegel 2008 zugrunde gelegt werden rechtswidrig.
Eine kurzfristige Neuberechnung ist angebracht, um eine Vielzahl von Klagen zu vermeiden.