18. Februar 2010 Interfraktioneller Antrag

Weiterentwicklung der Kleingartenbetreuung

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. eine neuen, angepassten Generalpachtvertrag auszuhandeln und der Ratsversammlung bis zum 31.05.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei gelten folgende Maßgaben:

1. Die Pachteinnahmen werden für die insgesamt zur Verfügung gestellte Pachtfläche   erhoben, wobei pauschal 10% der Fläche für Gemeinschaftsanlagen und Wege frei bleiben.

Die gesamte Pachteinnahme wird abzüglich einer 10%igen Verwaltungskosten-pauschale an die Landeshauptstadt Kiel abgeführt. Für besonderen Aufwand und Materialgestellung zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Kleingarten-vereine stellt die Landeshauptstadt Kiel dem Kreisverband von den Pachteinnahmen 50.000 EUR p.a. gegen Verwendungsnachweis zur Verfügung.

2. Im Gegenzug für die ehrenamtliche Arbeit in den Kleingartenvereinen verzichtet die Landeshauptstadt Kiel bis zum 31.12.2012 auf eine Erhöhung des Pachtzinses von derzeit 13 ct/m².

Die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet sich, anschließende Erhöhungen der gemäß Kleingartengesetz möglichen Pachtzinsen bis zum Jahr 2015 nur schrittweise vorzunehmen.

3. Zur Gewährleistung einer steten Anpassungs- und Entwicklungsmöglichkeit des neuen Generalpachtvertrags ist eine Neufassung der Kündigungsregelungen auf Basis der Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. vorzusehen.

Begründung:

Ausgehend von den Empfehlungen und Prüfbemerkungen des Landesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsamtes und im Hinblick auf die Erfahrungen aus interkommunalem Vergleich wird das Erfordernis gesehen, die Verwaltung und Betreuung der Kleingartenanlagen in Kiel und die Zusammenarbeit mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner neu zu ordnen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. eine neuen, angepassten Generalpachtvertrag auszuhandeln und der Ratsversammlung bis zum 31.05.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei gelten folgende Maßgaben:

1. Die Pachteinnahmen werden für die insgesamt zur Verfügung gestellte Pachtfläche   erhoben, wobei pauschal 10% der Fläche für Gemeinschaftsanlagen und Wege frei bleiben.

Die gesamte Pachteinnahme wird abzüglich einer 10%igen Verwaltungskosten-pauschale an die Landeshauptstadt Kiel abgeführt. Für besonderen Aufwand und Materialgestellung zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Kleingarten-vereine stellt die Landeshauptstadt Kiel dem Kreisverband von den Pachteinnahmen 50.000 EUR p.a. gegen Verwendungsnachweis zur Verfügung.

2. Im Gegenzug für die ehrenamtliche Arbeit in den Kleingartenvereinen verzichtet die Landeshauptstadt Kiel bis zum 31.12.2012 auf eine Erhöhung des Pachtzinses von derzeit 13 ct/m².

Die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet sich, anschließende Erhöhungen der gemäß Kleingartengesetz möglichen Pachtzinsen bis zum Jahr 2015 nur schrittweise vorzunehmen.

3. Zur Gewährleistung einer steten Anpassungs- und Entwicklungsmöglichkeit des neuen Generalpachtvertrags ist eine Neufassung der Kündigungsregelungen auf Basis der Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. vorzusehen.

Abstimmung:

Mit den Stimmen von SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE, FDP und Ratsfrau Danker (SSW) mit Mehrheit beschlossen – bei Gegenstimmen von Direkte Demokratie und Ratsherrn Gutsche (NPD).