Vorbemerkung: Aufgrund der scheinbar missverständlichen Formulierung und der daraus resultierenden inhaltlich nicht befriedigenden Antwort auf die Drucksache 0227/2011, stelle ich folgende, spezifizierte kleine Anfrage:
Frage 1: Wie oft hat die Stadt seit dem Beginn der derzeitigen Wahlperiode Grundstücke (unter 1000 m²) veräußert und dabei IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT § 2 (1) 11 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel, den betroffenen Ortsbeirat nicht in Kenntnis gesetzt?
Frage 2: Wie viel m² wurden insgesamt seit Beginn der derzeitigen Wahlperiode auf diesem Wege, also IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT § 2 (1) 11 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel veräußert?
Frage 3: Um welche Grundstücke handelte es sich im Einzelnen?