20. Mai 2010 Florian Jansen

Löhne für das Austragen von Behördenpost

1. Welche Unternehmen tragen die Post für die kommunalen Behörden bzw. die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel aus?

2. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost der Kommune beauftragten Unternehmen, vor und nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April 2010?

3.Wie stellt die Kommune sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April 2010 einen Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde (West/Ost) gezahlt wird?

 

Antwort auf die Kleine Anfrage 

Löhne für das Austragen von Behördenpost des Ratsherrn Florian Jansen (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 11.05.2010 zur Ratsversammlung am 20.05.2010

Frage 1:

Welche Unternehmen tragen die Post für die kommunalen Behörden bzw. die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel aus?

Antwort:

Die externe Post wird über die Deutsche Post AG abgewickelt. Für interne Dienstleistungen im Postbereich (Postverteilung zwischen den Dienststellen) ist die Fa. Speedy tätig.

Frage 2:

Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost der Kommune beauftragten Unternehmen, vor und nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrages Ende April 2010?

Antwort:

Der Post-Mindestlohn bzw. die tarifvertraglichen Bestimmungen sind gem. Ausschreibungstext einzuhalten. In den besonderen Vertragsbedingungen der Ausschreibung ist die Tariftreueverpflichtung (Punkt 9.2) enthalten. Die genaue Lohnhöhe ist nicht bekannt.

Frage 3:

Wie stellt die Kommune sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrages Ende April 2010 ein Lohn von mindestens 9,80 EUR pro Stunde (West/Ost) gezahlt wird?

Antwort:

Die Deutsche Post AG ist an diesen Lohn gebunden. Bei anderen externen Anbietern ist dies verpflichtender Bestandteil des Ausschreibungstextes.