Antrag:
Frage 1:
In wie vielen Fällen wurde durch das Jobcenter Kiel Beziehern von Regelleistungen nach dem SGB II die sog. Abwrackprämie i.H.v. 2500 Euro als zusätzliches Einkommen angerechnet?
Frage 2 :
Wie beabsichtigt das Jobcenter Kiel diese Anrechnung umzusetzen und wurden in den sich aus Frage 1 ergeben Fällen die Änderungs- bzw. Rückforderungsbescheide versandt?
Frage 3:
Wurde bei den Anrechnungen bzw. Rückforderungen dahingehend unterschieden, ob eine Auszahlung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt ist, und falls nein, warum ?
Anlage:
Stadtrat Möller Kiel, 08.10.2009
Dezernent für Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen, Schule und Sport
Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache
"Abwrackprämie" und Hartz IV des Ratsherrn Stefan Rudau (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 01.10.09 zur Ratsversammlung am 08.10.09
Frage 1: | In wie vielen Fällen wurde durch das Jobcenter Kiel Beziehern von Regelleistungen nach dem SGB II die sog. Abwrackprämie i.H.v. 2500 Euro als zusätzliches Einkommen angerechnet? |
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Antwort: | Eine gesonderte Erfassung der Abwrackprämie ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Den zum gegenwärtigen Zeitpunkt anwesenden Teamleiterinnen und Teamleitern des Leistungsbereiches ist kein Fall bekannt, in dem eine Anrechnung der Abwrackprämie durch das Jobcenter Kiel vorgenommen wurde. |
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Frage 2: | Wie beabsichtigt das Jobcenter Kiel diese Anrechnung umzusetzen und wurden in den sich aus Frage 1 ergeben Fällen die Änderungs- bzw. Rückforderungsbescheide versandt? |
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Antwort: | Entfällt, weil keine Fälle bekannt und keine Neufälle zu erwarten sind. |
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Frage 3: | Wurde bei den Anrechnungen bzw. Rückforderungen dahingehend unterschieden, ob eine Auszahlung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt ist, und falls nein, warum? |
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Antwort: | Entfällt (siehe 1 und 2) |