Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel unterstützt den nachfolgenden
„Aufruf für ein Sanktionsmoratorium“.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das Moratorium für die Landeshauptstadt Kiel zu unterzeichnen.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel sollte sich gemeinsam mit den bisher schon weit über 14.000 anderen Unterzeichnern für ein sofortiges Aussetzen des Sanktionsparagraphen § 31 SGB II einsetzen.
Etwa 24000 BürgerInnen der Landeshauptstadt Kiel leben derzeit mit der ständigen Bedrohung Kürzungen der, als absolutes Existenzminimum zu betrachtenden Regelleistungen hinnehmen zu müssen, auch wenn sie sich keine, oder nur geringe Verfehlungen haben zuschulden kommen lassen.
Weit über die Hälfte der Sanktionen werden durch Widersprüche und Gerichtsverfahren später wieder ganz oder teilweise unwirksam. Dennoch haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung und die betroffenen LeistungsempfängerInnen müssen monatelang mit Mitteln auskommen, die deutlich unter dem Existenzminimum liegen.
Zumindest bis mit Widersprüchen eine aufschiebende Wirkung verbunden ist und die Jobcenter in der Lage sind mit einer deutlich geringeren Fehlerquote bei der Verhängung von Sanktionen zu arbeiten, ist eine Aussetzung des Sanktionsparagraphen notwendig.
Weil dies ein bundesweites Problem ist und das Kieler Jobcenter bei der Verhängung von Sanktionen keinen Ermessensspielraum hat ist es wichtig, dass die Landeshauptstadt Kiel den bundesweiten Aufruf für ein Sanktionsmoratorium unterstützt.
Anlage:
Aufruf für ein Sanktionsmoratorium
Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird.
Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 41% ganz oder teilweise erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65%. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden.
Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!
Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV Leistungen angewiesen sind und denen man irgendwelche Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-„Jobs“ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.
Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!
Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktions-Regime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.
Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg II-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen. Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen?
Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorhaben verhängt, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um 3% zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger gewordenen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu erreichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, erreicht werden. Der Druck, bei der Bundestagswahl gute Zahlen zu präsentieren, kann diese Entwicklung kurzfristig noch verschärfen.
Ein Moratorium ist nötig!
In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen. Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss. Es ist dringend notwendig, die Missstände in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagraphen grundlegend zu überdenken.
Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagraphen, ist deshalb notwendig.
Der Antrag der Fraktion Die Linke (Drs. 1040/2009) wird bis zum Vorliegen des Berichts zurückgestellt.
Abstimmung:
In alternativer Abstimmung mit dem Antrag zu TOP 11.8 (Drs. 1040/2009) mit den Stimmen von SPD, B’90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Ratsfrau Danker (SSW) und Ratsherrn Gutsche (NPD) mit Mehrheit beschlossen
– bei Stimmen von DIE LINKE und Direkte Demokratie für den abgelehnten Antrag zu TOP 11.8.