Antrag:
Frage 1 :
In wie vielen gerichtlichen Verfahren, innerhalb der letzten 3 Jahre, wurden Eigenbetriebe der Stadt Kiel bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel durch nicht städtische Rechtsbeistände vertreten? (bitte Aufschlüsselung nach jeweiligem Betrieb, Klagegegenstand, beauftragter Kanzlei, durchschrittenen Instanzen und Ergebnis)
Frage 2 :
Nach welchen Kriterien wurden die Prozessvertreter ausgesucht ?
Frage 3 :
Wurde in den Fällen aus Frage 1 im Vorfeld der Mandatierung eine gerichtliche Vertretung durch Mitarbeiter des Rechtsamtes geprüft und welche Gründe sprachen gegen eine Vertretung durch Mitarbeiter der Landeshauptstadt Kiel?
Anlage:
Stadtrat Kurbjuhn Kiel, 06.10.2009
Dezernent für Bürgerangelegenheiten,
Inneres und Ordnung
Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0896/2009
Gerichtliche Vertretung von Kieler Eigenbetrieben des Ratsherrn Stefan Rudau (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 01.10.2009 zur Ratsversammlung am 08.10.2009
Frage 1: | In wie vielen gerichtlichen Verfahren innerhalb der letzten drei Jahre wurden Eigenbetriebe der Stadt Kiel bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb durch nicht städtische Rechtsbeistände vertreten (bitte Aufschlüsselung nach jeweiligem Betrieb, Klagegegenstand, beauftragter Kanzlei, durchschrittenen Instanzen und Ergebnis)? |
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Antwort: | Die Antwort ist als Tabelle beigefügt. |
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Frage 2: | Nach welchen Kriterien wurden die Prozessvertreter ausgesucht? |
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Antwort: | Die Mandate wurden an Anwaltskanzleien vergeben, die in dem streitigen Rechtsgebiet über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Außerdem kommen wegen der Gefahr der Interessenkollision grundsätzlich nur solche Büros für das Mandat in Betracht, die nicht in anderen Verfahren gegen die Landeshauptstadt Kiel tätig sind. |
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Frage 3: | Wurde in den Fällen aus Frage 1 im Vorfeld der Mandatierung eine gerichtliche Vertretung durch Mitarbeiter des Rechtsamtes geprüft und welche Gründe sprachen gegen eine Vertretung durch Mitarbeiter der Landeshauptstadt Kiel? |
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Antwort: | Die Stadt setzt für Ihre gerichtliche Vertretung möglichst eigenes Personal ein. Vor dem Landgericht und weiteren Instanzen der Zivilgerichtsbarkeit muss sich die Stadt durch zugelassene Anwälte vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). In dem in der Tabelle unter 2008 laufenden Nr. 2 aufgeführten Fall musste wegen der Auslastung eigenen Personals eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden. |
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