10. Juni 2010 Florian Jansen

Schulbegleitungen in Kiel

Kleine Anfrage:

1.) Welche Aufgaben umfassen Schulbegleitungen im einzelnen?

2.) Durch welche Träger werden in Kiel Schulbegleitungen angeboten?

3.) Welche dieser Träger setzen für die Durchführung von Schulbegleitungen Ein-Euro-Kräfte ein?

Antwort auf die Kleine Anfrage

 

Schulbegleitungen in Kiel

des Ratsherrn Florian Jansen (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 03.06.2010 zur Ratsversammlung am 10.06.2010

Frage 1:

Welche Aufgaben umfassen Schulbegleitungen im einzelnen?

Antwort:

Schulbegleitungen werden auf Antrag der Sorgeberechtigten für Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung als Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistet. Rechtsgrundlagen sind § 35a SGB VIII und §§ 54, 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII. Schulbegleitungen unterliegen dem Hilfeplanverfahren. Aufgabe der Schulbegleitungen ist es, den behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen, um so die Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen am Unterricht in der Lerngemeinschaft  teilzunehmen. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben beispielsweise die Hilfe und Anleitung zum Benutzen von Arbeitsmaterial sowie Hilfestellungen bei Orientierungsleistungen (räumliche, zeitliche und personenbezogene Orientierung).

Frage 2:

Durch welche Träger werden in Kiel Schulbegleitungen angeboten?

Antwort:

Es gibt in Kiel zwei Leistungserbringer, mit denen die Landeshauptstadt Kiel eine gültige Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Frage 3:

Welche dieser Träger setzen für die Durchführung von Schulbegleitungen Ein-Euro-Kräfte ein?

Antwort:

In den Leistungsvereinbarungen ist verankert, dass die Schulbegleitung ausschließlich durch Fachkräfte durchgeführt wird. Für den Einsatz von Ein-Euro-Kräften besteht in der Eingliederungshilfe keine Möglichkeit.