Mit Bezugnahme auf die Drucksache 0384/2009 stelle ich folgende Fragen:
1. Hat die Stadt Kiel Kenntnis von konkreten Fallzahlen, in denen ein Umzug aufgrund zu hoher Miete (und damit auch die zunehmende sozialräumliche Polarisierung) verhindert wurde, indem die Mietobergrenze ausgesetzt wurde? Wenn ja, wie lauten die Fallzahlen?
2. Wie oft mussten seit Beschluss des oben genannten Antrages Bezieher nach SGB II in Kiel umziehen, weil ihre Wohnung über der Mietobergrenze lag?
3. Wie viele Kieler Bezieher von Regelleistungen nach SGB II müssen einen Teil dieser verwenden, um eine Wohnung halten, deren Miete über den Mietobergrenzen liegt?