Ist die von der Stadtverwaltung ausgestellte Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Stellschildern/Plakate vom 29.04.2009 zum Europawahlkampf (s. Anlage) nachträglich in irgendeiner Weise räumlich oder zeitlich eingeschränkt worden, ohne dies dem Antragsteller mitzuteilen?
Da im Vorjahr der DGB-Regions-Vorsitzende Müller-Beck nach dem Entfernen von Plakaten der Partei DIE LINKE zum 1. Mai 2008 in der Legienstraße ein Bekennerschreiben an die Kreispartei DIE LINKE gesandt hat: welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zu einer Wiederholung einer derartigen Ordnungswidrigkeit bzw. der Täterschaft zum 1. Mai 2009?
Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um eine Wiederholung dieses auch sozialen Fehlverhaltens zu unterbinden?