Antrag:
1. Gibt es Gründe, die eine Änderung der Gebührenordnung für Kindertagesstätten der kinderfreundlichen Stadt Kiel zulassen, so dass zukünftig das Einkommen von Eltern, deren Kinder Kindestagesstätten besuchen, durch die Gebühren für den Besuch der Kindertagesstätten nicht mehr unter das Existenzminimum fallen kann?
2. Wie kann die Landeshauptstadt Kiel garantieren, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, wenn durch die Gebührenordnung für Kindertagesstätten Menschen mit geringem Einkommen und ALG II BezieherInnen durch den Besuch ihrer Kinder in Kindertagesstätten in Kauf nehmen müssen, dass ihr Einkommen auf bis zu 85% des Existenzminimums fällt?
3. Wie beurteilt die Verwaltung den Sachverhalt, dass es für Menschen mit geringem Einkommen durch die Gebührenordnung für Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Kiel finanziell von Vorteil sein kann, ihren Arbeitsplatz aufzugeben?
Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0028/2010
Gebührenordnung für Kindertagesstätten des Ratsherrn Florian Jansen (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 13.01.2010 zur Ratsversammlung am 21.01.2010
Frage 1: | Gibt es Gründe, die eine Änderung der Gebührenordnung für Kindertagesstätten der kinderfreundlichen Stadt Kiel zulassen, so dass zukünftig das Einkommen von Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten besuchen, durch die Gebühren für den Besuch der Kindertagesstätten nicht mehr unter das Existenzminimum fallen kann? |
Antwort: | Es gibt Gründe für eine Änderung der Sozialstaffel in der Gebührensatzung. Im Augenblick befindet sich eine Geschäftliche Mitteilung für den Jugendhilfeausschuss in der Vorbereitung (Drucksache 0035/2010). Der wesentliche Grund für eine Änderung liegt in den inzwischen zu geringen Freibeträgen für die Familien. |
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Frage 2: | Wie kann die Landeshauptstadt Kiel garantieren, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, wenn durch die Gebührenordnung für Kindertagesstätten Menschen mit geringem Einkommen und ALG II BezieherInnen durch den Besuch ihrer Kinder in Kindertagesstätten in Kauf nehmen müssen, dass ihr Einkommen auf bis zu 85 % des Existenzminimums fällt? |
Antwort: | Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlages aus der Drucksache 0035/2010 bietet eine hinreichende Gewähr dafür, dass in die Berechnung der Freibeträge für die Familien die Eckregelsätze zu 100% eingeflossen sind. |
Frage 3: | Wie beurteilt die Verwaltung den Sachverhalt, dass es für Menschen mit geringem Einkommen durch die Gebührenordnung für Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Kiel finanziell von Vorteil sein kann, ihren Arbeitsplatz aufzugeben? |
Antwort: | Bisher sind der Verwaltung keine Fälle bekannt geworden, in denen dieser Sachverhalt zutraf. |