10. März 2011 Ratsfraktion

Mögliche Grundstücksverkäufe der Stadt Kiel ohne Beteiligung des betroffenen Ortsbeirates

Frage 1: Wie viele Grundstücke hält die Stadt derzeit vor, bei deren Verkauf sie gemäß § 2 (1) 11 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel, den betroffenen Ortsbeirat nicht in Kenntnis zu setzen bräuchte? 

Frage 2: Wurden seit Beginn der derzeitigen Wahlperiode bei diesen Vorgängen entsprechende Grundstücke stadteigener Gesamtflächen von über 1000m² entnommen? 

Frage 3: Gibt es eine Regelung, die verhindert, dass Gesamtflächen über 1000m² in Teilstücken unter dem genannten Wert an denselben Käufer veräußert werden?