13. Januar 2009 Ayse Fehimli

Auswirkungen durch Absenkung des Bundesanteils an Kosten der Unterkunft

1.) Wie wird sich die Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft auf 25,4% (Bundesrats-Drucksache Nr. 752/08 vom 16.10.2008) auf den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel auswirken und welche Vorsorge hat die Landeshauptstadt Kiel diesbezüglich getroffen?

2.) Welche Änderungen im Vorgehen der ARGE/ Jobcenter Kiel sind bezüglich der Auswirkungen vorbereitet worden bzw. geplant?

3.) Welche Auswirkungen wird dies für die betroffenen Leistungsempfänger in Kiel haben und in welchem Umfang wird sich deren Zahl verändern?

Drucksache 1146/2008

Auswirkungen durch Absenkung des Bundesanteils an Kosten der Unterkunft der Ratsfrau Ayse Fehimli (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 27.11.2008 zur Ratsversammlung am 15.01.2008

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 15.01.2008 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: 

 

Frage 1:

Wie wird sich die Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft auf 25,4 % (Bundesrats-Drucksache Nr. 752/08 vom 16.10.2008) auf den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel auswirken und welche Vorsorge hat die Landeshauptstadt Kiel diesbezüglich getroffen?

Antwort:

Die Absenkung des Bundesanteils von 28,6 % auf 25,4 % hat zur Folge, dass der Eigenanteil der Landeshauptstadt Kiel an den Kosten der Unterkunft ansteigt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen zum Haushalt 2009 war die geplante Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft bereits bekannt. Lediglich über die genaue Höhe der Absenkung gab es noch keine gesicherten Informationen. Daher wurden die benötigten Haushaltsmittel unter der Berücksichtigung einer Beteiligung des Bundes in Höhe von 25,3 % zum Haushalt 2009 angemeldet.

Der nunmehr festgelegte Bundesanteil von 25,4 % hat eine im Haushaltsplan 2009 bereits berücksichtigte Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von ca. 2,63 Mio. € zur Folge.

Frage 2:

Welche Änderungen im Vorgehen der ARGE/Jobcenter Kiel sind bezüglich der Auswirkungen vorbereitet worden bzw. geplant?

Antwort:

Es sind keine Änderungen geplant, weil die Verfahren gesetzlich festgeschrieben sind und unabhängig von der Höhe der Bundesbeteiligung sind.

Frage 3:

Welche Auswirkungen wird dies für die betroffenen Leistungsempfänger in Kiel haben und in welchem Umfang wird sich deren Zahl verändern?

Antwort:

Die Absenkung der Bundesbeteiligung hat keine Auswirkungen auf die Leistungsempfänger/innen (siehe 2.).

gez. Adolf-Martin Möller

Stadtrat