21. Januar 2009 Bernd Jenning

Mietobergrenzen 2006 bis 2008 in Kiel

Antrag:

    1.)     Wie viele ALG II-Bezieher sind vom Jobcenter Kiel /ARGE Kiel zur Jahresmitte bzw. zum Jahresende 2006, 2007 und 2008 aufgefordert worden, ihre Unterkunftskosten durch Wohnungswechsel oder -tausch, Untervermietung oder Mietverhandlungen auf die für die Stadt definierten Mietobergrenzen zu senken?

    2.)     Wie viele Menschen des o.g. Personenkreises haben in diesen Halbjahreszeiträumen keine Abstriche am ALG-II Regelsatz als Existenzminimum machen können und haben in der Folge ihren Umzug in welche Kieler Stadtteile (in prozentualer Angabe) gemeldet?

    3.)     Wie viele Menschen des o.g. Personenkreises haben in diesen Halbjahreszeiträumen keine günstigere Wohnung finden können und stattdessen die Differenz zwischen ihrer tatsächlichen Miete und der städtischen Mietobergrenze aus ihrem am ALG-II Regelsatz zahlen müssen?

Diese Daten sollen analog zu entsprechenden Darstellungen in „Klute, Jürgen/ Kotlenga, Sandra: Sozial- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz, Göttingen 2008, S. 9 tabellarisch vorgelegt werden.