11. Juni 2009 Ratsfraktion

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Schulessen

Antrag:

Die Verwaltungsspitze wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung Schleswig-Holsteins sowie gegenüber der Bundesregierung mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für alle im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Schulessens notwendigen Leistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent erhoben wird.

Begründung:

Durch eine am 01.01.2009 in Kraft getretene Verfügung des Bundesfinanzministeriums sollte die Erhebung der Umsatzsteuer bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken vereinheitlicht werden. Die Folge ist unter anderem der einheitliche Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent für Leistungen im Rahmen von Schulspeisen. Die dadurch bedingte Preiserhöhung trifft insbesondere Geringverdiener und Haushalte, die Transferleistungen nach SGB II und XII erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass für die Bereitstellung des Schulessens - von der Herstellung über die Lieferung bis hin zur Ausgabe des Essens an den Schulen - der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt.

Der Bund der Steuerzahler beispielsweise weist auf das „schwerwiegende Versäumnis“ des deutschen Gesetzgebers hin, für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen wie das Schulessen nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz zu erheben, um damit auch das Existenzminimum des Steuerzahlers vor Belastungen durch die Umsatzsteuer zu schützen.

Die beantragte Initiative der Verwaltungsspitze ist somit als eine Maßnahme zu verstehen, die eine spürbare Preissenkung der Schulessen zum Ziel hat. Davon werden im besonderen Maße die oben genannten Haushalte profitieren, was auf diesem Wege zu einem bildungspolitisch positiven Effekt führt.

Diese Maßnahme ist zudem mit EU-Umsatzsteuerrecht kompatibel und könnte daher vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Die Europäische Kommission vertritt im Grundsatz die Auffassung, dass bildungspolitische Zwecke eine umsatzsteuerliche Vorzugsbehandlung verdienen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 Gez. Peter A. f. d. R.

Gez. Anke Erdmann  f. d. R.

Gez. Florian Jansen f. d. R.

Gez. Silke Jürgensen f. d. R.

Gez. Antje Danker   f. d. R.