11. Juni 2009 Florian Jansen

Mobilitätsticket in Kiel

Antrag:

Vorbemerkung

Sobald die KVG wieder eine 100% Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Kiel ist, dürften die Kosten für die Landeshauptstadt Kiel für ein Mobilitätsticket für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach den SGB II und XII in Kiel zu einem Preis auf dem Niveau des im ALG II enthaltenen Mobilitätsanteils nicht mehr der aufsummierten Differenz zwischen dem regulären Fahrpreis und dem Preis des Mobilitätstickets entsprechen. Die tatsächlichen Kosten würden in den Einnahmeeinbußen der KVG durch den geringen Anteil der jetzigen KVG Kundinnen und Kundinnen die im Leistungsbezug nach SGB II und XII sind und in den zusätzlichen Kosten für Mehraufwand, verursacht durch eine steigende Zahl der Kundinnen und Kunden der KVG, bestehen. Von diesen Kosten müssten zudem noch die zusätzlichen Einnahmen durch die zusätzlichen Kundinnen und Kunden abgezogen werden.

  1. Wurden solche Überlegungen bei der Antwort auf die kleine Anfrage „Kalkulation bei Monatskarten für ALG II BezieherInnen“ (Drucksache 0444/2009) berücksichtigt?
  2. Wenn nein, wie hoch würden die Kosten für die Landeshauptstadt Kiel für ein Mobilitätsticket für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach den SGB II und XII in Kiel zu einem Preis auf dem Niveau des im ALG II enthaltenen Mobilitätsanteils unter Berücksichtigung der o.g. Überlegungen ausfallen?
  3. Mit welchem Anteil von Nutzerinnen und Nutzern eines Mobilitätstickets für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach den SGB II und XII in Kiel zu einem Preis auf dem Niveau des im ALG II enthaltenen Mobilitätsanteils im Verhältnis zu den Gesamtnutzungsberechtigten kann nach Erfahrungen in vergleichbaren Städten gerechnet werden?