Antrag:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
„Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einführung eines Ausweises zu entwickeln, mit dem die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen aller Art nachgewiesen werden kann.Zielgruppe sollen BezieherInnen von Transferleistungen nach SGB II oder SGB XII sein. Berechtigt sollen ferner BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von wirtschaftlicher Jugendhilfe nach SGB VIII, WohngeldempfängerInnen, BezieherInnen von Kindergeldzuschlag, sowie SchülerInnen, Azubis und StudentenInnen sein.
Für die Ausstellung des Ausweises soll ein kundenfreundliches, diskrminierungsfreies Verfahren entwickelt werden. Es ist darzustellen, wie der Ausweis auch KielerInnen ausgestellt werden kann, deren laufendes monatliches Einkommen maximal 10 % über den Bedarfssätzen gemäß SGB II / SGB XII liegt, die ihre Bedürftigkeit jedoch nicht durch einen amtlichen Bescheid über Transferleistungen nachweisen können.“
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im öffentlichen Nahverkehr im Kieler Stadtgebiet (2 Zonen) Vergünstigungen für die unter Punkt 1 aufgeführten Zielgruppen eingeführt werden können. Für Kinder bis zum 10. Lebensalter sollen Fahrten kostenlos werden, für SchülerInnen und Azubis soll eine Eigenbeteiligung für eine Monatskarte auf 0, 10, 15,-, bzw. 20 € kalkuliert werden. Für alle übrigen Berechtigten wird die Verwaltung aufgefordert, eine Eigenbeteiligung mit den Varianten 0, 10, 15, 20, 25, bzw. 30 € zu prüfen. Dabei sollen Nutzungsquoten von 30, 70 und 100% berechnet werden.“
„Darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Anerkennung des Ermäßigungsausweises als alleinige Berechtigung zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Kieler Stadtgebiet die im Zusammenhang mit dem SH-Tarif durch eine Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr entstehenden Kosten reduziert werden können.“
Begründung:
Zu 1.:
Auch SchülerInnen, Azubis und StudentInnen erhalten schon jetzt in den meisten Einrichtungen Ermäßigungen. Es gibt keinen Grund, ihnen den Ermäßigungsausweis als zusätzliches Angebot vorzuenthalten. Zudem würde eine Erweiterung des Personenkreises, der berechtigt ist, den Ermäßigungsausweis zu erhalten, die Möglichkeit des diskriminierungsfreien Vorzeigens dieses Ausweises erhöhen.
Zu 2.:
Der in der Grundsicherung und im ALG II für Mobilität vorgesehene Anteil liegt etwa bei 15 Euro für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche noch darunter. Deshalb sind in der Überprüfung auch niedrigere Eigenbeteiligungen als 25 Euro für Erwachsene und 15 Euro für SchülerInnen und Azubis zu kalkulieren.
Zu 3.:
Durch den SH-Tarif muss für jede im öffentlichen Nahverkehr in Kieler Stadtgebiet verkaufte Fahrkarte, auch für ermäßigte, ein festgesetzter Betrag an die Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH abgeführt werden. Durch die Anerkennung des Ermäßigungsausweises als Berechtigung zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehr in Kieler Stadtgebiet würde der Verkauf von ermäßigten Fahrkarten vermieden. Es ist zu überprüfen, ob auf diesem Weg die Zahlungen an die NSH GmbH, die im Falle des Verkaufs von ermäßigten Fahrkarten anfallen würden, vermieden werden können.