21. November 2011 Ratsfraktion Kiel

Geänderter Kontopfändungsschutz

Antrag:

 

 

1.    Die Verwaltung wird aufgefordert umgehend über den Wegfall des bisherigen Kontopfändungsschutzes zum 01.01.2012 auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel zu informieren.

2.    Die Ratsversammlung fordert ihre Vertreter im ARGE- Beirat auf, darauf hinzuwirken, dass das Jobcenter möglichst zeitnah über den Wegfall des bisherigen Kontopfändungsschutzes informiert.

 

Begründung:

 

 

 Zum Januar 2012 ergeben sich gravierende Änderungen für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen: HARTZ IV, Grundsicherung u.a. Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto fallen weg bzw. werden erheblich eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen der Girokonten  in P-Konten erfolgt sind.

Ab dem 01.01.2012 gilt Pfändungsschutz nur noch für die sogenannten P-Konten, bei allen anderen Konten kann die Vollstreckung, auch unabhängig von etwaigen Unterhaltsverpflichtungen, gepfändet werden.

In ihrer sozialen Verantwortung sollte die Stadt ihre BürgerInnen darüber informieren, dass alle Inhaberinnen und Inhaber von gepfändeten Konten, die ihr Konto noch nicht in ein P-Konto umgewandelt haben, daher unbedingt spätestens im Dezember 2011 handeln und ihr Girokonto entsprechend umwandeln.