1. In welcher Größenordnung und zu welchem Zeitpunkt erwartet die Verwaltung Steuermehreinnahmen, die durch die Ansiedlung von Möbel Kraft in Kiel ausgelöst werden?
2. Liegen der Verwaltung Informationen über die Art und den jeweiligen Anteil der durch die Ansiedlung von Möbel Kraft in Kiel entstehenden Arbeitsplätze (Vollzeit-Arbeitsplätze/Teilzeit-Arbeitsplätze/geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, befristete/unbefristete Arbeitsplätze, von der Agentur für Arbeit geförderte Arbeitsplätze) vor, wenn ja, welche?
3. Gibt es verbindliche schriftliche Zusicherungen von Möbel Kraft über die Mindestanzahl und Art der entstehenden Arbeitsplätze oder beabsichtigt die Verwaltung solche einzufordern?