Antrag:
Zugestimmt wird einer Anpassung der Richtlinien zu den Regel-Höchstbeträgen für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII rückwirkend zum 01.12.2010 entsprechend der in der Tabelle ausgewiesenen Beträge.
Begründung:
Der in der Ratsversammlung am 18.11.2010 verabschiedete Mietspiegel 2010 hätte schon im Folgemonat zu einer Anpassung bzw. Neuberechnung der Mietobergrenzen führen müssen. Grundlage hierfür war und ist der Beschluss der Ratsversammlung vom 14.05.2009 über den Interfraktionellen Antrag / Änderungsantrag zur Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Drs. 0384/2009).