8. Juli 2010 Ratsfraktion

Prävention gegen sexuelle Diskriminierung

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Prävention von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der LHS Kiel, insbesondere der städtischen Verwaltung und den Eigenbetrieben, zu erstellen.

In einem ersten Baustein für das Konzept soll zunächst das Vorhandensein von derartigen Diskriminierungen in der Verwaltung sowie in den Eigenbetrieben evaluiert werden. Dazu soll mittels anonymisierter Fragebögen, ggf. in Zusammenarbeit mit der Universität und Selbsthilfeorganisationen wie HAKI e.V., ein Datenbestand erhoben werden, welcher Aussagen darüber zulässt, ob bzw. in welchem Ausmaß und in welcher Form Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Verwaltung bzw. in den Eigenbetrieben stattfindet.

Desweiteren soll ein Erfahrungsbericht des Rechtsamtes über Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erstellt werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob und in welcher Form hier eine Zusammenarbeit mit externen Antidiskriminierungsstellen möglich wäre.

 

Über die Ergebnisse ist die Ratsversammlung zu informieren, ein Zwischenbericht soll der Ratsversammlung bis zu den Haushaltsberatungen im Dezember 2010 vorgelegt werden.

Begründung:

Trotz aller Fortschritte und obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits seit 4 Jahren gilt, ist es gesellschaftlich immer noch nicht voll akzeptiert, anders zu leben bzw. anders zu lieben.  Immer noch kann es ein Problem sein oder werden, sich am Arbeitsplatz als homo- oder transsexuell zu outen.

Immer noch ist heterosexuelle Zweigeschlechtlichkeit stillschweigend ein Maßstab politischer Entscheidungen, juristischer Rahmensetzungen und kultureller Debatten.  Noch immer wird sexuelle und geschlechtliche Ausgrenzung reproduziert.

Noch immer findet, aller Wahrscheinlichkeit nach auch in der Landeshauptstadt Kiel, ihren Ämtern und Eigenbetrieben, Diskriminierung statt.

Die fängt bereits da an, wo mensch es sich gründlicher überlegt, seine_n Lebenspartner_in zur Betriebsfeier mitzubringen, wenn diese_r gleichgeschlechtlich ist oder wo anzüglich gegrinst und getuschelt wird, wenn mensch sich entscheidet, offen die Geschlechterrolle zu wechseln. Solange mensch sich noch Gedanken über ein „Coming out“ machen muss, ja solange dieser und ähnliche Begriffe noch verwendet werden, solange besteht auch noch eine gesellschaftliche Diskriminierung.

Für die Landeshauptstadt Kiel besteht der Auftrag von Antidiskriminierungsarbeit in Analyse, Abbau und Prävention von Diskriminierungsphänomenen auf alltagsweltlicher, institutioneller und politischer Ebene.