19. Januar 2012 Ratsfraktion Kiel

Präqualifizierung als Bedingung im Handlungsbereich der Landeshauptstadt Kiel

Antrag:

 

1. Werden bei Handwerksrahmenvertragspartnern in der Immobilienwirtschaft oder anderen bauausführenden Ämtern von den Auftragsnehmern abverlangt, dass diese präqualifiziert sind?

 

2. Ist es bei der Auftragsvergabe der städtischen Eigenbetriebe vorgeschrieben zwingend eine Präqualifizierung von Fremdfirmen einzufordern?

 

3. Ist die Präqualifizierung bei bestehenden und geplanten ÖPP Projekten eine verbindliche Vertragsklausel?