Zahlreiche Gremien wie Beiräte, Ausschüsse, Aufsichtsräte, Kommissionen und Arbeitskreise galt es nach der Kommunalwahl neu zu besetzen.
Den jeweiligen Besetzungsvorschlägen lag hin und wieder eine Stellungnahme der Frauenbeauftragten bei, die die Einhaltung des §15 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen anmahnten. Demnach sollen Frauen und Männer außer in begründeten Einzelfällen je zur Hälfte berücksichtigt werden.
Ratsfrau Ingrid Zimmermann erklärte hierzu:
"Anlässlich der Neubesetzung des ‚Arbeitskreises Strassenbenennung’, in den ausschliesslich Männer entsandt wurden, haben wir LINKE eine Aussprache herbeigeführt, da die Stellungnahme der Frauenbeauftragten anscheinend wie ein Trennblatt zwischen den Tagesordnungspunkten verwendet wird und kaum Beachtung findet. Damit haben wir offensichtlich in ein Wespennest gestochen. Es ist traurig, dass 14 Jahre nach der Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und der Erstellung des Landesgesetzes zur Gleichstellung hoch emotional gegen die Einhaltung dieser Vorschriften argumentiert wird.
Auch wir müssen uns an die eigene Nase fassen und hätten uns über ein gemeinsames Vorgehen mit allen Fraktionen gefreut, um die paritätische Besetzung von Gremien zu erreichen.
Trotz aller Anfeindungen, die es selbst im 21.Jahrhundert auszuhalten gilt, muss die Gleichstellung von Frauen und Männern immer wieder thematisiert werden, damit es nicht bei Gesetzen und Vorschriften bleibt, die dann doch niemand beachten will."