Sind die in Kiel akzeptierten Mietobergrenzen für Wohnungen von BezieherInnen von Grundsicherung ausreichend bzw. "angemessen"?
Dazu erklärt der Vorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE, Florian Jansen:
"In Kiel wird alle zwei Jahre ein neuer Mietspiegel erstellt, der jüngste gerade im Dezember letzten Jahres. Trotzdem arbeiten die Behörden bei der Bemessung der angemessenen Mietzahlungen für Leistungsempfänger mit Mietobergrenzen aus dem Jahr 1991. Wohnungen zu einem Mietpreis, der 1991 aktuell war, sind im Jahr 2008 aber praktisch nicht mehr zu bekommen - und die Landeshauptstadt verliert deshalb vor Gericht nahezu jedes Mal, wenn LeistungsempfängerInnen dagegen klagen, dass sie selbst aus der ohnehin schon sehr knapp bemessenen Grundsicherung bei der Miete draufzahlen müssen.
Lediglich für Wohnungen, die nach 1976 gebaut wurden, ist die Mietobergrenze im letzten Jahr angehoben worden. Das allerdings ist gleich aus zwei Gründen zu kritisieren:
Zum einen gibt es in Kiel vergleichsweise kaum Wohnungen aus diesen Jahren - gerade die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus sind meistens älter.
Zum anderen verstößt die Stadt mit dieser Regelung gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Es lässt sich schlichtweg nicht begründen, warum Menschen, die das Pech haben, keine nach 1976 gebaute Wohnung zu finden - und das sind nahezu alle GrundsicherungsbezieherInnen - schlechter gestellt werden sollten als andere. Zudem findet sich das Baualter nicht mal in den Wohnungsannoncen der Zeitungen.
Den übrigen in der Ratsversammlung vertretenen Parteien waren diese Probleme bislang egal. Das immer gern vorgebrachte Argument, die Stadt könne es sich finanziell nicht leisten, die Mietobergrenzen zu erhöhen zeigt, dass offensichtlich darauf spekuliert wurde (und wird), dass die Mehrheit der Betroffenen den Weg zu den Gerichten scheut. Denn hier würde die große Mehrheit von ihnen Recht bekommen, und die Stadt müsste dann nicht nur die höheren Mietzahlungen, sondern auch noch die Prozesskosten tragen.
Die Ratsfraktion DIE LINKE wird in der Ratsversammlung den Antrag einbringen, die Mietobergrenzen endlich an den aktuellen Mietspiegel anzupassen und dies auch zukünftig jeweils sofort bei Erscheinen eines neuen Mietspiegels zu tun. (Dr. 0032/2009)
Nun wird sich beweisen, ob es der momentanen Ratsmehrheit tatsächlich um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger geht, oder darum, durch rechtlich äußerst fragwürdige Methoden und im Vertrauen auf die Unkenntnis der Betroffenen über ihre eigenen Rechte, Grundsicherungsempfänger zu übervorteilen, um auf dem Rücken der finanziell Schwächsten den städtischen Haushalt aufzubessern."