25. Januar 2010 Ratsfraktion

Ratsherr Jansen stellt Kommunalaufsichtsbeschwerde

Wegen der Missachtung eines Ratsbeschlusses hat der Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE, Ratsherr Florian Jansen, Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Kiel bzw. die Kieler Ratsversammlung gestellt.

In seinem Schreiben an die Kommunalaufsicht beim Schleswig-Holsteinischen Innenministerium führt Ratsherr Jansen aus:

„Mit dem, auf der Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Kiel am 10.12.2009 beschlossenen, Antrag „Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel / Prüfauftrag Zentralbad“ (Drucksache 0940/2009) wird der auf der Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Kiel am 17.9.2009 vollzogene Beschluss „Jugendbeteiligung“ (Drucksache 0795/2009 bzw. 0825/2009) missachtet und dies verletzt gleichzeitig den § 47 f der Gemeindeordnung.

Nach diesem Paragraphen ist die Stadt Kiel verpflichtet, bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise zu beteiligen.

Diese Beteiligung wurde im September 2009 mit dem Antrag „Jugendbeteiligung“ (Drucksache 0795/2009 bzw. 0825/2009) von der Ratsversammlung die Durchführung einer Zukunftswerkstatt mit Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Stadtteilen über die künftige Ausgestaltung der Angebote in Kieler Bädern beschlossen. Die Ergebnisse dieser Zukunftswerkstatt sollten in die Entscheidung über die Kieler Bäderlandschaft einfließen.

Dem zuwiderlaufend beschloss die ganz Große Koalition aus SPD-CDU-Grünen-FDP-SSW am 10.12.2009 den Antrag „Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel / Prüfauftrag Zentralbad“ (Drucksache 0940/2009), der alle wichtigen Entscheidungen über die zukünftige Ausgestaltung der Kieler Bäderlandschaft und die Angebote in den Kieler Bädern vorwegnimmt.

Damit wurden ohne Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen, ein Zentralbad an der Hörn (mit einer maximalen Bruttobausumme von 17 Millionen zzgl. des kalkulatorischen Verkaufserlöses aus dem Grundstück der Gaardener Schwimmhalle) zu bauen, die Lessinghalle als Schwimmbad aufzugeben, den Betriebsstandort Gaardener Schwimmhalle aufzugeben und das Sommerbad Katzheide als Freibad nur unter unwahrscheinlichen Voraussetzungen eventuell weiterzunutzen.

Obwohl die Bestimmung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Vorhaben, die ihre Interessen berühren, schon seit weit über zehn Jahren besteht, wird sie in der Landeshauptstadt Kiel nach wie vor ständig missachtet. Selbst wenn das bedeutet, dass gleichzeitig die eigenen Ratsbeschlüsse ignoriert werden müssen. Wir sind nicht länger bereit das einfach so hinzunehmen.“