Zur Behandlung des LINKEN-Antrags „Kulturförderabgabe“ im heutigen Finanzausschuss erklärt der Fraktionsvorsitzende der Kieler Ratsfraktion DIE LINKE, Florian Jansen:
„Unseren Antrag auf Einrichtung einer „Kulturförderabgabe“ (Dr. 0230/2010) hatte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion in der Ratsversammlung vom März 2010 zur weiteren Beratung in den heutigen Finanzausschuss überweisen lassen.
Auf den Debattenbeitrag und das Abstimmungsverhalten von Ratsherrn Stadelmann sind wir besonders gespannt, denn bei dem Thema „Kultureuro“ haben wir den Erklärungen seines SPD-Kreisvorsitzenden Rolf Fischer vom 8. Februar 2010 ausnahmsweise zustimmen können:
‚Auch Kiel sollte die Variante "Kultureuro" ernsthaft prüfen. (...) Insbesondere auch vor dem Hintergrund der gesenkten Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für die Übernachtungsbetriebe entsteht hier finanzieller Spielraum für die Stadt, die damit ihre Einnahmen erhöhen könnte. (...) Wir werden diesen Vorschlag an die Kommunalpolitik herantragen und diskutieren.’
Wie Herr Fischer halten wir die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ auch in Kiel nach dem erfolgreichen Vorbild anderer Städte für dringend geboten, nicht allein zur Förderung der städtischen Kultur, sondern aus finanzpolitischer Verantwortung für den Haushalt der Landeshauptstadt.
Wenn sich der (momentan) stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion heute trotz aller Argumente gegen die Kultur- und FinanzpolitikerInnen seiner Kreispartei, gegen seinen Kreisvorsitzenden und direkt gewählten Landtagsabgeordneten sowie das Kulturforum seiner Landespartei stellen sollte, dann würde dies erstaunlich deutlich Zerrissenheit und Orientierungslosigkeit in der aktuellen Kieler Sozialdemokratie dokumentieren.“
Anlage: Drucksache 2300/2010 Ratsantrag „Kulturförderabgabe“
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, ob und wie eine Satzung für eine Kulturförderabgabe erstellt werden kann.
Die Satzung basisiert auf dem grundgesetzlich garantierten Recht zur Erhebung von Aufwandsteuern. Sie kann sich an der Abgabensatzung in Weimar und den geplanten Vorhaben in Köln und Trier orientieren. Gegenstand der Satzung soll sein, dass Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung eine prozentuale Abgabe leisten und sich so an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligen.
Es ist zu prüfen, wie eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5% des Übernachtungspreises und beim Verzicht auf eine Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von 10 % zu realisieren wäre. Diese Satzung, bzw. ein Bericht dazu soll der Ratsversammlung bis zu der Haushaltssitzung im Dezember 2010 vorgelegt werden.
Begründung:
Durch eine Kulturförderabgabe kann der Kulturbereich entlastet und die dadurch freiwerdenden Mittel können an anderer Stelle zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben eingesetzt werden.
Gerade in Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage sollte neben der Ausgabenseite auch die Einnahmenseite der städtischen Finanzen überprüft werden.
gez. Ratsherr Florian Jansen