Die Ratsfraktion DIE LINKE sieht sich in der Verantwortung das Bildungs- und Teilhabepaket bestmöglich umzusetzen, indem sie verbindliche Qualitäts- und Eignungskriterien für Anbieter von entsprechenden Leistungen nach §28 SGB II einfordert.
„Frau von der Leyen hat schlecht gearbeitet, wir müssen nun das beste daraus machen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist völlig ungenügend und ein sozialpolitisches Armutszeugnis! Wir müssen jetzt wenigstens dafür sorgen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Kiels sich sicher sein können, dass beispielsweise Anbieter von Nachhilfe gewissen Standards genügen“, so die stellvertretene Fraktionsvorsitzende Ayse Fehimli.
Die Ratsfraktion in Kiel muss das Bundesgesetz hinnehmen, aber sie kann es verbessern. Es wurde im Gesetz versäumt, konkrete Qualitätsmerkmale für Anbieter festzulegen oder auch nur die Verpflichtung das entsprechende Absprachen getroffen werden, aufzunehmen. Der Ball liegt nun bei den Kommunen. Wir wollen zum Beispiel, dass gemeinnützige Träger, freie Träger der Jugendhilfe, Vereine, Stiftungen und Privatpersonen beim Abschluss von Vereinbarungen gegenüber gewerblichen Anbietern vorrangig berücksichtigt werden. Wir wollen nicht, dass mit den Bedürftigen auch noch Kasse gemacht wird!
Zudem soll als generelles Eignungskriterium nachgewiesen werden, dass eine Gefährdung des Kindeswohls oder Jugendgefährdung ausschlossen werden kann. Anbieter dürfen auch keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen. Solche Vorgaben sind eine Selbstverständlichkeit, umso erschreckender ist, dass Kiel bisher keine erstellt hat.
Auch DIE LINKE im Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Zum einen sind die zusätzlichen Leistungen des „Bildungspäckchens“ nicht ausreichend, zum anderen entsteht ein neues bürokratisches Monster, in dem ein Großteil des freigestellten Geldes verschwindet. DIE LINKE bleibt dabei: Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben müssen, sind weder wirklichkeits- noch bedarfsgerecht. Die Kinderregelsätze sind viel zu niedrig angesetzt.