Nachdem das Landessozialgericht mehrere Berufungen des Jobcenter Kiels zurückgewiesen hat, fordert die Ratsfraktion DIE LINKE nun eine schnelle Neuberechnung der Mietobergrenzen für Hartz4 Empfänger.
„Die derzeitigen Mietobergrenzen für ALG II Bezieher haben nichts mehr mit der Wirklichkeit am Kieler Wohnungsmarkt zu tun. Gerade vor dem Hintergrund, dass Hartz4 Bezieher zunehmend in sogenannten Problemstadtteilen zusammengepfercht werden, muss jetzt dringen eine Neuberechnung vorgenommen werden“, so Fraktionsvorsitzender Florian Jansen.
Der Hintergrund ist, dass die Dänenampel Kooperation 2009 beschlossen hatte dass „die aktuelle Berechnungsvariante des Sozialgerichts Schleswig Berücksichtigung finden soll, sofern diese vom Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht bestätigt wird“. Das bedeutete, dass vorerst die Mietobergrenzen nach einem Mietspiegel von 2008 berechnet worden sind. Mit der Abweisung der Berufungen am 11.04.2011 ist die damals vorausgesetzte Bestätigung erfolgt und der Weg frei die Mietobergrenzen neu festzusetzen, zumal alle Bescheide, in denen noch die alte Mietobergrenze mit der Berechnung nach dem Mietspiegel 2008 zugrunde gelegt werden, rechtswidrig sind. Damit ist die Neuberechung auch angebracht, um eine Klageflut zu vermeiden.